Rechtsprechung
   RG, 17.10.1908 - Rep. V. 194/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1908,99
RG, 17.10.1908 - Rep. V. 194/08 (https://dejure.org/1908,99)
RG, Entscheidung vom 17.10.1908 - Rep. V. 194/08 (https://dejure.org/1908,99)
RG, Entscheidung vom 17. Oktober 1908 - Rep. V. 194/08 (https://dejure.org/1908,99)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1908,99) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Ist die Zulässigkeit der Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung des aus einem Wiederkaufsrecht herzuleitenden Anspruchs auf Rückübertragung des Eigentums davon abhängig, daß zuvor der Verkäufer die Erklärung, das Wiederkaufsrecht auszuüben, abgegeben hat?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wiederkauf; Vormerkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 69, 281
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 09.03.1983 - IVa ZR 211/81

    Voraussetzungen für die Erlangung eines Pflichtteilsanspruchs - Rechtsfolgen der

    Ist eine derartige Einrede erhoben oder jedenfalls der allgemeine Vorbehalt gemäß § 780 Abs. 1 ZPO begehrt, dann kann das Prozeßgericht im allgemeinen entweder die Frage des Haftungsumfangs sachlich aufklären und darüber entscheiden oder aber sich mit dem Ausspruch des Vorbehalts der Haftungsbeschränkung begnügen und die sachliche Klärung insoweit dem besonderen Verfahren gemäß § 785 ZPO überlassen; eines besonderen Antrages bedarf es insoweit nicht (BGH Urteil vom 29.5.1964 - V ZR 47/62 = NJW 1964, 2298, 2300; Urteil vom 17.12.1953 - IV ZR 101/53 = LM § 1975 Nr. 1; RGZ 69, 281, 291).
  • BGH, 14.01.2000 - V ZR 386/98

    Beendigung eines Wiederkaufsverhältnisses

    Durch die Wiederkaufserklärung wird - unabhängig von ihrer Rechtsnatur (Staudinger/Mader, BGB [1995] Vorbem. zu §§ 497 ff Rdn. 7; Palandt/Putzo, BGB 59. Aufl. § 497 Rdn. 3) - der bereits bedingt abgeschlossene Wiederkaufvertrag mit dem Eintritt der Bedingung wirksam (BGHZ 29, 107, 110 ff; 38, 369, 371; 58, 78, 80; BGB-RGRK/Mezger, 12. Aufl. § 497 Rdn. 2; Staudinger/Mader aaO; MünchKomm-BGB/Westermann, 3. Aufl. vor § 497 Rdn. 4; Soergel/Huber, BGB 12. Aufl. vor § 497 Rdn. 8, 9; Erman/Grunewald, BGB 9. Aufl. § 497 Rdn. 3; vgl. auch - allerdings ohne ausdrückliche Einordnung der Wiederkaufserklärung als Ausübung eines Gestaltungsrechts - RGZ 69, 281 ff; 121, 367, 369 ff; RGZ 126, 308, 312; Palandt/Putzo, aaO).
  • LAG Hessen, 29.01.2010 - 2 Sa 613/09

    Eingruppierung einer Oberärztin in die Entgeltgruppe Ä 5 Buchst b gemäß § 10

    Der Klinikvorstand billigte die vorgenommenen Organisationsänderungen nicht und wies Prof. Dr. C mit Beschluss vom 25. August 2008 - V 194/08 - an, es bei der mit Beschluss vom 05. November 1997 - V 167/07 - gebilligten Struktur zu belassen.

    (aa) Ausweislich des Beschlusses Nr. V 194/08 des Klinikvorstandes vom 25. August 2008 hat sich der Klinikvorstand ausdrücklich gegen die durch Prof. Dr. C im April 2008 vorgenommenen organisatorischen Veränderungen in seiner Klink gewandt, durch die sich die Unterstellungsverhältnisse im ärztlichen Bereich geändert haben.

  • BayObLG, 16.11.1977 - BReg. 2 Z 62/77

    Voraussetzungen für die Auflassung eines Grundstücks; Anforderungen an die

    Ihre Rechtfertigung findet diese Auffassung in der Erwägung, daß im Gegensatz zu künftigen Ansprüchen bedingte Ansprüche bereits im Zeitpunkt ihrer Vereinbarung entstehen und nicht erst im Zeitpunkt des Eintritts der Bedingung, also mit ihrer Entstehung bereits eine gesicherte Grundlage für eine Eintragung einer Vormerkung bieten (RGZ 69, 281/283; 125, 242/247; BGH DNotZ 1963, 230/232; BGHZ 38, 369/371; …
  • BGH, 19.12.1962 - V ZR 190/60

    Allgemeines Kriegsfolgengesetz. Wiederkaufsrecht

    Entscheidend ist, daß nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl. RGZ 69, 281; 72, 385; 107, 405; 108, 226; 121, 367; 125, 242; 126, 308, 311) und des Bundesgerichtshofs (vgl. NJW 1952, 1171; LM § 610 BGB Nr. 1; Senatsurteil BGHZ 29, 107), von der abzugehen kein Anlaß besteht, die Wiederkaufserklärung den Eintritt einer regelmäßig freilich in das Belieben des Wiederkäufers gestellten Bedingung für das Wirksamwerden eines als Nebenabrede des Kaufvertrages geschlossenen Wiederkaufsvertrags darstellt und daß durch die Wiederkaufsabrede bereits ein bedingter Anspruch auf Rückübereignung des Kaufvertrages entsteht (RGZ 121, 370), richtiger gesagt, begründet wird (Féaux de la Croix AKG § 1 Anm. 8 g a.E.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht